Aktuelle Neuigkeiten

Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe wg. abgelaufenen Pass

Einem mazedonischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, sich ohne Pass im deutschen Staatsgebiet aufgehalten zu haben.
Der in Deutschland geborene und ununterbrochen in Deutschland lebende Mazedonier geriet in einen Teufelskreis behördlicher Sturheit. Anfang 2012 wurde es in Deutschland Pflicht, einen Pass mit biometrischen Daten zu besitzen. Hierauf wurde der Angeklagte auch immerhin schon 4 Wochen !!! vor Ablauf der Schonfrist hingewiesen. Da eine Reise nach Mazedonien aus beruflichen und finanziellen Gründen nicht möglich war, wandte sich der Angeklagte an die mazedonische Botschaft in Deutschland. Diese war anscheinend mit den neuerdings erforderlichen biometrischen Daten ebenfalls überfordert. Die notwendigen Gerätschaften waren noch nicht vorhanden, sodass die Ausstellung eines Passes nicht möglich war. Daraufhin versuchte der Angeklagte einen deutschen Pass, auf den er ja grundsätzlich einen Anspruch hat (er ist ja gebürtiger Deutscher) zu erlangen. Dies war aber deswegen nicht möglich, da zur Erlangung eines deutschen Passes wiederum ein gültiger mit biometrischen Daten versehender mazedonischer Pass notwendig ist !!! Im Ergebnis hatte also der Angeklagte weder die Möglichkeit einen mazedonischen noch einen deutschen Pass zu bekommen.
Die Behörde wusste nun aber aufgrund der stetigen Bemühungen des Angeklagten um einen Pass, dass dieser derzeit keinen solchen hat und zeigte diesen kurzerhand an. Erstinstanzlich wurde vor dem Amtsgericht Pforzheim alles eben beschriebene vorgebracht und beantragt, den Angeklagten freizusprechen.
Die Amtsanwältin allerdings beantragte auf Geheiß der Staatsanwaltschaft eine 3 Monatige Haftstrafe !!! Da fehlen einem wirklich die Worte. Gnädiger weise wurde die Strafe zur Bewährung beantragt, allerdings mit der Bewährungsauflage, binnen 4 Wochen einen gültigen Pass vorzulegen. Sonst geht’s ab in den Knast. Na Super!
Im Ergebnis konnte sich die vorsitzende Richterin doch nicht zu einem Freispruch durchringen und verwarnte den Angeklagten lediglich.
Die Verteidigung ist in Berufung gegangen. Demnächst wird das Landgericht über den Fall entscheiden.