Lohn und Gehalt
Als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer Lohn beziehungsweise Gehalt und daneben oft auch Sonderzahlungen wie Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Jubiläumszuwendungen. Die hierzu in Arbeitsverträgen getroffenen Regelungen, die häufig mit (kombinierten) Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalten versehen sind, lassen den Arbeitnehmer oft im Unklaren, ob ihm nun eine entsprechende Zahlung zusteht oder nicht. Häufig existieren auch gar keine schriftlichen Absprachen zu Sonderzahlungen des Arbeitgebers.
Wichtig: Bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt sind oft Ausschlussfristen zu beachten. Diese können sowohl in dem individuell geschlossenen Arbeitsvertrag als auch in einem Tarifvertrag enthalten sein. Besteht eine Ausschlussfrist (z. B. von drei Monaten), muss der Arbeitnehmer seine Ansprüche innerhalb der Frist beim Arbeitgeber – in der Regel schriftlich – geltend machen. Tut er dies nicht, verfallen seine Ansprüche.