Wirtschaftsstrafrecht – Insolvenzstrafrecht
1. Hintergründe
Wo das Risiko eines Unternehmers und die wirtschaftlichen Einflüsse mit all Ihren Facetten aneinander stoßen, findet sich der Einzelne oftmals einer nur schwer überschaubaren Fülle von Normen und strafrechtlichen Regelungen wieder, die das Wirtschaftsleben betreffen und nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch die persönliche Lebenssituation erheblich beeinflussen können. Der Staat hat mittlerweile das Strafrecht als effektives Steuerungselement im freien Wirtschaftsverkehr erkannt, um so regulativ in den von freien Wirtschaftskräften getragenen Markt quasi „durch die Hintertür“ einzugreifen. Ebenso führt ein harter Wettbewerb gerade in der Rezession dazu, dass Konkurrenten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Nicht nur bei der Bilanzierung, sondern bei nahezu jeder wirtschaftlichen Disposition besteht oftmals schmaler Grad zwischen legalem und illegalem Handeln. Dabei besteht nicht nur für Manager, Aufsichtsratsmitglieder und Angestellte des Banken- und Wirtschaftsverkehrs die Gefahr der Begehung strafbaren Handlungen, sondern die Staatsanwaltschaft verfolgt auch den „kleinen Unternehmer“, wie z.B. Internethändler. Anderseits kann auch die fehlende Kenntnis der gesetzlichen Norm nicht vor einer Strafe schützen. Damit sich der Einzelne idealerweise vor einem möglichen Strafverfolgung über die gesetzlichen Gegebenheiten informieren, strafrechtliche Risiken minimieren und seine Geschäftsfelder auf strafrechtliche Risiken „überprüfen“ lassen kann, ist ein Gang zum Rechtsanwalt mit wirtschaftsstrafrechtlichem Fachwissen dringlich angeraten. Erst recht gilt dies für den Fall einer bereits laufenden Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft und später im Rahmen einer Hauptverhandlung vor einem Strafgericht oder sogar der Wirtschaftsstrafkammer.
2. Die Aufgabe des Rechtsanwalts
Umso wichtiger ist es, sich auch persönlich zu schützen und durch eine anwaltliche Beratung beziehungsweise Vertretung viele (alltägliche) Fehler zu vermeiden und so das Risiko nicht nur für das Unternehmen, sondern vielmehr auch für die persönliche Situation möglichst gerin zu halten. Insbesondere sind auch hier ein Krisen-Management und eine objektive Betrachtung der Folgen und Risiken notwendig. Zudem können auch ein gutes Verhandlungsgeschick und fachliche Kenntnis eines Wirtschaftsstrafrechtanwalts manche Angelegenheit des Wirtschaftsstrafrechts zu Gunsten des Mandanten entscheiden.
3. Tätigkeitsfelder im Wirtschaftsrecht
- Untreue
- Betrug
- Vorenthaltung von Arbeitsgeldern
- Insolvenzstrafrecht z.B. Insolvenzverschleppung, Bankrott
- Unterschlagung
- Bestechung