Kündigungsschutz
Für die meisten Menschen ist der Arbeitsplatz die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und daher von herausragender Bedeutung.
Genau aus diesem Grund ist die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber nur aus ganz bestimmten, im Gesetz festgelegten und durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung näher beschriebenen Gründen zulässig. Daneben gibt es noch viele weitere rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann. Hat der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen, bedeutet dies noch lange nicht, dass damit das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich beendet ist!
Ein Arbeitnehmer hat verschiedene Möglichkeiten, auf eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zu reagieren. Es kann sich lohnen, vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage um den Arbeitsplatz zu kämpfen oder sich zumindest eine angemessene Abfindung zu erstreiten. In vielen Fällen jedoch ist es ratsamer, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen, um sich für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen.
Aufgrund der äußerst komplexen Rechtslage und dem in der Regel beim Arbeitgeber vorhandenen Wissensvorsprung empfiehlt es sich, über das zweckmäßige Vorgehen im Kündigungsfall mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.
Bei einer Kündigung ganz wichtig: Die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist! Auch eine unwirksame Kündigung wird als wirksam betrachtet, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhebt (§§ 4 und 7 Kündigungsschutzgesetz).