Abfindung
Welche Abfindung im Kündigungsschutzprozess durchsetzbar ist, hängt sehr vom richtigen Rechtsanwalt und taktischen Fragen ab. Wer als Arbeitnehmer per Anwalt eine Kündigungsschutzklage führt, hat oft gute Chancen, vor dem Arbeitsgericht wegen der Kündigung eine Abfindung durchzusetzen, die deutlich höher ist als die gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG.
Die allermeisten Abfindungen, die im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht vereinbart werden, kommen „frei“ vereinbart zustande, obwohl der Arbeitnehmer keinerlei Rechtsanspruch auf die Abfindung hatte. Die Höhe einer solchen Abfindung wird zwischen den Parteien in einem sogenannten Abfindungs-Vergleich frei vereinbart und ist in der Regel Gegenstand komplizierter prozesstaktischer Überlegungen beider Seiten. Das Arbeitsgericht darf zur Abfindung und der Höhe der Abfindung zwar Vorschläge machen, kann aber keiner Partei eine Abfindung oder die Höhe der Abfindung aufzwingen.