Kosten
Die Erstberatung bei einem Strafverteidiger kostet EUR 190.- zzgl. 19% ges. Mehrwertsteuer.
Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Wir berechnen für unser Tätigwerden in aller Regel eine Pauschale. Eine Pauschale für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) und eine Pauschale für jeden Verhandlungstag.
In einfach gelagerten Fällen rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Wir schätzen dann, wie hoch die Gebühren für Sie sein könnten.
Wenn in einfachen Fällen nach dem RVG abgerechnet wird liegen die Gebühren bei ca. EUR 550,- bis EUR 1.200,- wobei die Höhe der Gebühren von der Anzahl der Verhandlungstage und anderen Umständen wie z.B. Haft abhängt.
Für manche Delikte, wie zum zB. gefährliche Körperverletzung, bieten wir Pauschalpreise an, sofern sich die Art und Weise des Falles an einem Standardfall messen läßt.
Rufen Sie uns einfach an und wir beraten Sie gerne hinsichtlich der zu erwartenden Kosten.