Jugendstrafrecht
Die Straftaten jugendlicher Straftäter werden in einem besonderen Verfahren – dem Jugendstrafverfahren – abgeurteilt.
Im Jugendstrafverfahren werden die allgemeinen Vorschriften ergänzt durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Strafverfahren des Erwachsenenstrafrechts.
Das Jugendstrafverfahren zielt nicht darauf ab, den jugendlichen Täter zu bestrafen – im Vordergrund steht der Erziehungsgedanke. Dabei soll Berücksichtigung finden, dass es sich bei den Straftaten jugendlicher Täter oft um verhältnismäßig harmlose und meistens um vorübergehende Entgleisungen handelt – häufig handelt es sich um “typische” Delikte der Jugenddelinquenz, so z. B. Beleidigung, Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Schwarzfahren. Jugendstraftaten sind oftmals Folge der Orientierungsphase in der Pubertät und Adoleszenz. Dass es in dieser Phase zu Regelverstößen kommt ist “normal”, der weit überwiegende Teil der Jugendlichen “fängt sich wieder” nach Eintritt einer gewissen Reife.
Ungeachtet dessen begehen natürlich auch Jugendliche und Heranwachsende schwere Straftaten. Praktisch wichtig sind vor allem Straftaten wie Raub und räuberische Erpressung – hierunter fallen auch die Taten, die von Jugendlichen verharmlosend als “Abziehen” bezeichnet werden.
Auch im Jugendstrafrecht ist eine Verteidigung des Beschuldigten wichtig, oftmals sogar unerlässlich. Sehr viel mehr als im “normalen” Strafverfahren besteht nämlich die Gefahr, dass sich der Jugendliche gegenüber den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nur unzureichend selbst verteidigen kann. Dabei sollte auch nicht vergessen werden, dass das Jugendstrafrecht durchaus ernsthafte Sanktionen bereithält. Jugendstrafverteidiger machen immer wieder die Erfahrung, dass der jugendliche Beschuldigte aus vermeintlich erzieherischen Gründen sehr viel härter bestraft wird, als es in einem vergleichbaren Verfahren bei einem Erwachsenen der Fall ist.
Deshalb: Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter in einem Strafverfahren beschuldigt wird, sprechen Sie mit einem im Jugendstrafrecht versierten Anwalt.